2

Lohnherstellung


Die pharmazeutischen Herstellungsaktivitäten, welche von der zuständigen Heilmittelbehörde Swissmedic bewilligt sind, beinhalten die Herstellung von Zwischenprodukten und verwendungsfertigen Arzneimitteln, die Primär- und Sekundärverpackung von Bulkprodukten, weiteres ist die Bewilligung zur Herstellung und Verpackung von klinischen Prüfmustern, und zur Herstellung und Verarbeitung von Betäubungsmitteln.

Herstellungsbewilligungen Nr. 1006821 und Nr.30844 von Swissmedic

Des Weiteren wurden wir von der FDA und diversen internationalen Auftraggebern auditiert.

Wir garantieren Ihnen:

  • Prozesssicherheit durch Erfahrung und Know-how 
  • Lückenlose Überwachung der einzelnen Produktionsschritte
  • Kompetente Qualitätssicherung

 

Lohnherstellung